Liebe Mitglieder, liebe Mannschaftsführer/-innen,
auf Basis der Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung vom heutigen Tag wird die Platzordnung des TC31 in folgenden Punkten geändert:
- Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen sind im öffentlichen Raum zwar nunmehr gestattet, entgegen der ursprünglichen Aussage der hess. Landesregierung ist der reine Aufenthalt als Zuschauer jedoch nach wie vor untersagt. Personen, die nicht gleichzeitig Spieler sind (z.B. Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen und für die Dauer des Trainings auf der Anlage verweilen), haben sich in eine Gästeliste einzutragen, welche am Info-Tisch (Eingangsbereich zum Clubbüro bzw. zu den Umkleidekabinen) ausliegt.
- Die Umkleideräume und Duschen sind ab dem 11.06.2020 wieder geöffnet. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten gilt folgende Regelung: Im Damen-Umkleideraum dürfen sich gleichzeitig maximal drei, im Herren-Umkleideraum maximal vier Personen gleichzeitig aufhalten. Diese Regelung ergibt sich aus den unterschiedlichen Raumgrößen.
- Der Wettkampfsport ist ab dem 11.06.2020 ebenfalls wieder gestattet.
Für den Wettkampfbetrieb (gilt auch für die Hobbyrunde) gelten folgende zusätzliche Regelungen:
- Spieler/-innen des TC31 sind über das HTO erfasst bzw. gelistet und müssen am Wettkampftag nicht gesondert erfasst werden. Die Mannschaftsführer/-innen sind dafür verantwortlich, dass die Kontaktdaten der Gastspieler/-innen erfasst und dem Sportwart nach Wettkampfende zugeleitet werden. Bei Auswärtsspieler führen die Mannschaftsführer einen Vordruck mit, auf dem sämtliche Spieler/-innen und Begleitpersonen mit den entsprechenden persönlichen Daten erfasst sind. Der Vordruck wird den MF vor dem ersten Spieltag zur Verfügung gestellt. Der Vordruck ist dem MF der Heimmannschaft vor Wettkampfbeginn auszuhändigen.
- Für Fahrten zu Auswärtsspielen gilt die aktualisierte Regelung bzgl. der Mindestabstände, d.h. es dürfen nunmehr bis zu 10 Personen zusammen fahren.
- Für die Nutzung der Umkleideräume bzw. Duschen gelten die o.a. Regelungen der Platzordnung
- Für die Dauer der Wettkämpfe werden den Mannschaftsführer/-innen bei Abwesenheit eines Vorstandsmitglieds bzw. der Corona-Beauftragten des Clubs die Rechte der Corona-Beauftragten gemäß Durchführungsbestimmungen des Hessischen Tennis-Verbands e.V. übertragen.
Die o.a. Regelungen treten mit Wirkung zum 11.06.2020 in Kraft. Die Aushänge werden schnellstmöglich aktualisiert.
Der Vorstand