Liebe Mitglieder, liebe Hallennutzer,
basierend auf der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen vom 24.11.2021 müssen wir die Nutzungsbedingungen für unser Clubhaus und damit verbunden auch unsere Tennishalle wie folgt anpassen:
Ab Donnerstag, 25.11.2021 ist der Zutritt zum Clubgebäude sowie der Tennishalle nur noch Personen gestattet, die entweder
– gegen COVID 19 geimpft oder
– nachweislich von einer COVID 19-Infektion genesen sind.
Eine Ausnahme gilt lediglich für
– Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
– Schüler, die anhand ihres Schultestheftes eine lückenlose Testung nachweisen können und für
– Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.
Es gilt gem. §3 II der o.a. Verordnung eine Nachweisverpflichtung, d.h., dass der Zutritt zum Clubgebäude/der Tennishalle nur Personen gestattet ist, die einen entsprechenden Nachweis mitführen.
Der geschäftsführende Vorstand des Kasseler Tennisclubs 1931 e.V. ermächtigt folgenden Personenkreis, Nachweise zu kontrollieren:
– Clubtrainer (sind verpflichtet, Schulnachweishefte zu kontrollieren)
– Vorstandsmitglieder
– Beiratsmitglieder.
Wir bitten um Beachtung.
Mit sportlichen Grüßen,
Alexander Wessel
Vorsitzender