In diesem Jahr steht die Medenrunde unter einem anderen Stern als sonst. Die Corona-Pandemie zwingt uns, einige zusätzliche Regeln einzuhalten. Dies ist nicht immer leicht, da der Hessische Tennis-Verband und die Hessische Landesregierung leider nicht immer deckungsgleiche Regelungen veröffentlicht haben, was zu einiger Verwirrung geführt hat.
Vor dem ersten Medenspielwochenende haben wir daher noch einmal die wichtigsten Regeln zusammengefasst und bitten um Beachtung (auch als Info für unsere Gäste):
Allgemeine Hygienevorschriften
Es gelten nach wie vor die bisher für den Spiel- und Trainingsbetrieb geltenden Hygienevorschriften. (Händewaschen, ausreichend Seife und Desinfektionsmittel in den sanitären Einrichtungen, Hust- und Niesetiquette)
Anreise zum Medenspiel:
Für das Autofahren gelten die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen möglich. Befinden sich allerdings mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Fahrzeug und wird der Mindestabstand von 1,5m unterschritten, muss im Fahrzeug ein Mund/- Nasenschutz getragen werden.
Mindestabstand:
Der Mindestabstand der anwesenden TeilnehmerInnen von mindestens 1,50 m muss durchgängig, beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
Umkleiden und Duschen:
Die Umkleideräume und Duschen dürfen wieder genutzt werden. Je angefangene 5qm Grundfläche ist eine Person erlaubt. Die Anzahl für unsere Umkleiden steht an der Tür zur Umkleide (4 Personen Damen, 7 Personen Herren)
Zuschauer
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung sind Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen gestattet. Dies gilt jedoch nicht für Betreuer, Fahrer und z.B. Eltern, wenn ihre Kinder spielen. Diese müssen sich jedoch auf unserer Anlage in die Gästeliste eintragen oder über das System Viguard einloggen. Die Gästeliste liegt im Bereich des Eingangs zu den Umkleidekabinen aus. Die Eintragung ist verpflichtend. Wer sich nicht einträgt, darf sich auf der Clubanlage nicht aufhalten.
Bewirtung
Unsere Clubgastronomie ist geöffnet. Hier gelten die Hygienebestimmungen für Restaurants. Darunter fallen alle gewerblich betriebenen Clubhäuser. Eine Eigenbewirtung durch Clubmitglieder, Ehrenamtliche etc. ist verboten, da diese für gewöhnlich in den Clubräumen stattfinden und diese geschlossen bleiben müssen. Daher ist die eigene Verpflegung während des Spiels verboten. Bitte kein Kuchen, Obst, Wasser usw. mitbringen (außer für den Eigenbedarf).
Medenspielessen
Unser Clubwirtpaar bietet natürlich auch in dieser Saison wieder Mannschaftsessen an. Da es sich um einen Gastronomiebetrieb handelt, ist die Verpflegung auch zulässig und wir empfehlen den Mannschaften, so zu verfahren wie sonst auch und die Gastmannschaft nach dem Spiel einzuladen. Allerdings ist dies in dieser Saison nicht verpflichtend, sondern es ist jedem Verein selbst überlassen, dies anzubieten oder darauf zu verzichten. Unsere Mannschaftsführer werden gebeten, mit dem MF der Gastmannschaft Kontakt aufzunehmen und zu besprechen, ob ein gemeinsames Essen nach Wettkamfende gewünscht ist. Im Anschluss dann bitte rechtzeitig eine Info an unser Clubwirtpaar.
Wir wünschen allen Mannschaften einen erfolgreichen Saisonstart!!!