Mit großer Wut und Unverständnis hat der Vorstand des TC31 am heutigen Tag zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Hessische Landesregierung, exakt einen Tag nach Inkrafttreten der neuen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, eben diese Verordnung noch einmal verändert hat.
Wie aus einem aktuellen Schreiben des Hessischen Landessportbundes, welches uns vor wenigen Minuten zuging, zu entnehmen ist, wurde der entscheidende Passus der Verordnung wie folgt verändert:
Alt:
(2) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten
Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem
eigenen Hausstand untersagt.“…
Neu:
„Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten
Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und
Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur
gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. „…
Schreiben des Landessportbundes
Dies bedeutet, dass wir trotz aller Bemühungen und trotz eines funktionierenden und ständig optimierten Hygienekonzepts mit Wirkung zum Donnerstag, d. 05.11.2020 nicht nur die Tennishalle, sondern die komplette Clubanlage schließen müssen. Auch die Ausübung des Tennissports im Freien ist nach der neuen Verordnungslage nicht mehr gestattet.
Der Vorstand des Kasseler Tennisclubs 1931 e.V. hat für die erneute Veränderung der Verordnung, nur einen Tag nach ihrem Inkrafttreten, keinerlei Verständnis. Seit Monaten arbeiten ehrenamtliche Vorstandsmitglieder mit Hilfe und Unterstützung vieler Mitglieder an Konzepten, um die Infektionsgefahr, die im Tennissport ohnehin verschwindend gering ist, noch weiter zu minimieren. Hierzu wurden Investitionen in einem vierstelligen Bereich getätigt, von Desinfektionsmitteln- und Spendern bis hin zur Anschaffung eines Onlinebuchungssystems zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit von (nicht vorhandenen) Kontakten. In stundenlanger, ja tagelanger Arbeit wurden Wege beklebt, Schilder laminiert und und Hygienekonzepte geschrieben – und x-mal überarbeitet. Leider umsonst.
Wohl ohne jeden Zweifel ist der Tennissport nicht dazu geeignet, um ein Infektionsgeschehen zu beschleunigen. Nicht im Indoor- und schon gar nicht im Outdoor-Bereich.
Uns ist es absolut rätselhaft, warum die hessische Landesregierung die Auffassung vertritt, die gemeinsam mit den anderen Länderchefs und der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen nochmals verschärfen zu müssen. Dies ist nicht nur widersinnig, sondern ein Schlag ins Gesicht all derjeniger, die sich Tag für Tag bemühen, die Verordnungen so gut als möglich umzusetzen, von den enormen finanziellen Einbußen ganz zu schweigen.
Der TC31 wird den Vorgaben natürlich zunächst Rechnung tragen müssen und bitten alle Mitglieder sowie Hallennutzer um ihr Verständnis, allerdings werden wir die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme zweifelsohne prüfen lassen, so dies nicht von Verbandsseite geschieht.
In Bezug auf die weitere Verfahrensweise bei bereits abgeschlossenen Hallenabonnements wird der Vorstand in Kürze einen Lösungsvorschlag erarbeiten.
Alexander Wessel
Vorsitzender
Kasseler Tennisclub 1931 e.V.