Kasseler Tennisclub 1931 e.V.
Der Vorstand
TC31-Newsletter Nr.1/21
Lockerung der Corona-Platzordnung für Geimpfte und Genesene
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen des Bundes sowie der Hessischen Landesregierung wird die Corona-Platzordnung des TC31 mit Wirkung zum 09.05.2021 wie folgt geändert:
Das Spielen auf unseren Hallen- und Freiplätzen ist weiterhin grundsätzlich nur zu zweit (Einzel bzw. Einzeltraining) gestattet.
Von der Regelung ausgenommen sind
Als vollständig geimpft gelten Personen, die bereits alle erforderlichen Impfungen gegen das Covid-19-Virus erhalten haben und bei denen seit der letzten Impfung mindestens zwei Wochen vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die durch einen mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alten PCR-Test nachweisen können, dass sie mit dem SARS-Cov-19-Virus infiziert waren.
Das Doppelspiel ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Spieler*innen, die auf dem Platz stehen, im eTennis registriert sowie eingebucht sind und einen geeigneten Nachweis bzgl. Impfung bzw. Genesung ( Bescheinigung oder Impfpass bzw. Bescheinigung über einen pos. PCR-Test oder eine Bescheinigung des Gesundsheitsamtes über eine Absonderung aufgrund einer Corona-Infektion (siehe oben) mit sich führen.
Wir bitten um Verständnis, dass der Vorstand zur Umsetzung der Verordnung gehalten ist, Kontrollen durchzuführen.
Kassel, 09-05-2021
Der Vorstand
Kassel, 08.05.2021
Der Vorstand