Liebe Mitglieder, liebe Hallennutzer,
Ausgenommen hiervon ist jedoch der Individualsport, << allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen>>.
Die Hessische Landesregierung hat mit der am heutigen Freitag, d. 30.10.2020, veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) die Maßnahmen bestätigt und präzisiert.
Dort heisst es unter §2 II:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“
Selbstverständlich tragen wir den Vorgaben der Verordnung Rechnung und passen unser Hygienekonzept sowie die Hallenordnung mit Wirkung zum 02.11.2020 bis auf Widerruf wie folgt an:
Unsere Clubgastronomie schliesst ebenfalls, bietet aber einen To-Go-Service an. Zum Zwecke der Abholung von mitnahmefähigen Speisen ist das Betreten des Gebäudes gestattet. Während des Aufenthaltes im Gebmude ist eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen.
Auch wenn die Maßnahmen einschneidend sind, wurden aus unserer Sicht alle Vorgaben umgesetzt, um auch unseren Beitrag zur weiteren Kontaktminimierung im Sinne des Beschlusses zu leisten.
Die abgeänderte Form des Hygienekonzepts/der Hallenordnung wird in Kürze ausgehangen und greift ab Montag, d, 02.11.2020.
In diesem Sinne …. bleibt gesund!!!
Mit sportlichen Grüßen,
Alexander Wessel
stv. Vorsitzender und Corona-Beauftragter
Kasseler Tennisclub 1931 e.V.