Liebe Mitglieder und Gäste des TC31,
wie zu befürchten war, entwickeln sich die Inzidenzzahlen in Bezug auf die Corona-Pandemie wieder nach oben.
Bereits Ende der Woche waren wir aufgrund der aktuellen Lage und unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungslage dazu gezwungen, das Betreten aller Räumlichkeiten des Clubhauses (Gaststätte, Umkleideräume, Sanitärbereiche sowie die Tennishalle) von der so genannten 3-G-Regel abhängig zu machen.
Da die Inzidenz in der Stadt Kassel am heutigen Tag die 100-Grenze überschritten hat, greift automatisch die nächste Stufe des Präventions- und Eskalationskonzepts zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-Cov-19 in Hessen.
Dies bedeutet, dass ab sofort das Betreten unserer gesamten Clubanlage (Innen- und Außenbereich) ausschließlich Personen gestattet ist, die nachweislich
– geimpft
– genesen oder
– getestet
sind.
Ein Selbsttest, der vor den Augen der kontrollberechtigten Person durchgeführt wird, ist ausreichend, bei Kindern/Jugendlichen ebenfalls der Nachweis im Testheft, welches im Schulbetrieb geführt wird.
Kontrollberechtigt sind Vorstands- und Beiratsmitglieder, Mannschaftsführer/-innen (an Spieltagen) und die Trainer/-innen des TC31. Letztere sind dazu verpflichtet, die Bescheinigungen ihrer Schüler vor Trainingsbeginn zu kontrollieren. Das Hausrecht wird auf letztgenannten Personenkreis in der Form übertragen, dass Personen, die keinen entsprechenden Nachweis mit sich führen bzw. nicht vorzeigen können/wollen, von der Anlage zu verweisen sind.
Hinweis für die Mannschaftsführer/-innen:
Gemäß Mail des HTV vom 26.08.2021 sind alle Mannschaftsspieler/-innen dazu verpflichtet, entsprechende Nachweise oder Selbsttests mitzuführen. Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Heim-Mannschaftsführer/-innen. Selbsttests müssen vor den Augen der kontrollierenden Person durchgeführt werden.
Sollte ein/e Spieler/in weder einen Test mitführen noch einen
Nachweis erbringen können/wollen, gilt diese als nicht spielberechtigt.
Kassel, 28.08.2021
Der Vorstand