Freiluft-Saisonstart am Sonntag, d. 10.05.2020
Das Warten hat ein Ende, endlich ist es soweit. Mit der Entscheidung der hessischen Landesregierung vom 07.05.2020 wird es wieder möglich sein, den Tennissport auf unserer Anlage auszuüben. Eine gute Nachricht, denn wir sind wohl alle davon überzeugt, dass der Sport an der frischen Luft dem Menschen gut tut und hilft, die Abwehrkräfte des Körpers zu stärken.
Jedoch wird das Tennisspielen auf unserer Anlage zunächst nicht in der Form stattfinden können wie gewohnt. Unter Beachtung der derzeit gültigen Pandemieregelungen wird es einige Neuigkeiten und auch Einschränkungen geben, die jedoch unser aller Gesundheit dienen und erforderlich sind, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Sonderregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Online-Buchungssystem kommt auch für Freiplätze
So zum Beispiel werden wir auf Empfehlung des Hessischen Tennis-Verbands analog zu den Hallenplätzen nun auch für die Freiplätze ein Online-Buchungssystem einführen. Dies hat den Zweck, um zu einen durch die im System hinterlegten Daten in Verbindung mit den Buchungen etwaige Infektionsketten problemlos nachverfolgen kann, was für den Spielbetrieb auf unserer Anlage zwingend erforderlich ist. Zum anderen werden durch die Transparenz des Systems Wartezeiten auf der Anlage durch belegte Plätze, welche gemäß der Pandemiebestimmungen unbedingt zu vermeiden sind, auf ein Minimum reduziert, denn auf der Anlage darf sich derzeit nur aufhalten, wer auch einen Platz gebucht hat. Ausnahmen stellen nur Vorstandsmitglieder sowie die Corona-Beauftragten dar. Das System wird zeitnah verfügbar sein. Da eine einmalige Registrierung erforderlich sein wird, bitten wir alle Mitglieder, sich auf dieser Seite auf dem Laufenden zu halten. Bis dahin liegt im Bereich des Infokastens im überdachten Bereich des Eingangs neben dem Geschäftszimmer ein Platzbelegungsplan aus, in den man sich und seine Spielpartner vor Spielbeginn eintragen muss. Hier kann man sich auch hinsichtlich der neuen Corona-Platzordnung sowie diverser weiterer Empfehlungen, Richtlinien etc. in Sachen Corona/Covid-19 informieren. Ferner besteht hier die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Dieser Bereich ist immer erster Anlaufpunkt auf unserer Clubanlage. Der direkte Weg auf den Platz ist nicht zulässig (Ausnahme: Mannschaftstraining). Sollten sich zeitgleich mehrere Personen eintragen wollen, so ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
Die Anerkennung der Platzordnung und die Befolgung der Regeln für die Clubanlage ist im Übrigen Grundlage dafür, während der Gültigkeit der aktuellen Pandemiebestimmungen auf unserer Anlage Tennis zu spielen.
Ungewohnt wird für uns alle auch das „Leitsystem“ auf unserer Anlage sein, welches zum Zweck der Kontaktminimierung ebenfalls zwingend zu befolgen ist. Überall auf der Anlage sind Hinweisschilder und Pfeile angebracht, die die vorgeschriebene Laufrichtung anzeigen. So zum Beispiel dürfen die Plätze 1-6 ausschließlich über den Weg zwischen Platz 1 und 2 betreten werden. Der Weg ist als „Einbahnstraße“ zu sehen, das Verlassen der Plätze nach Spielende erfolgt ausschließlich über den Weg zwischen Platz 2 und 3 zum Parkplatz hin.
Analog erfolgt der Zugangs zu den Plätzen M,8 und 9 über den Katakombengang an den Umkleideräumen vorbei, das Verlassen nach Spielende erfolgt an der Treppe des Clubhauses und an Platz M vorbei zum Parkplatz hin.
Der Zugangs zu den Toiletten ist möglich, die Reinigung/Desinfektion erfolgt über eine Fremdfirma, die Umkleidekabinen, die Duschen sowie der Saunabereich sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden. ebenso bleibt die Tennishalle geschlossen (Ausnahme: Mannschaftstraining bei Regen).
Die Platzordnung findet Ihr hier:
Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Regelungen ungewohnt und mitunter umständlich wirken. Aus Sicht des Vorstands ist die Einhaltung der Regelungen jedoch erforderlich, um zum einen wie schon gesagt das Infektionsrisiko zu minimieren, zum anderen aber auch um sicherzugehen, dass wir weiterhin unseren geliebten Sport auf unserer Anlage ausüben können. Wir müssen uns bewusst machen, dass die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie seitens des Ordnungsamtes und der Polizei kontrolliert werden. Aus unserer Sicht haben wir alles getan, um den an uns gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Es liegt nun an uns allen, uns an die Regeln zu halten. Wer dies nicht tut, riskiert, dass unser Club mit hohen Bußgeldern belegt oder sogar der Spielbetrieb behördlich untersagt wird. Da wir alle dem Tennissport nachgehen möchten, hat sich der Vorstand dazu entschlossen, bei Nichtbeachtung der Regeln empfindliche Maßnahmen zu verhängen, welche wie folgt aussehen:
Corona-Beauftragte benannt
Als Corona-Beauftragte des Vereins wurden ernannt:
Die Corona-Beauftragten sind neben den Vorstandsmitgliedern jedem Mitglied gegenüber weisungsbefugt und üben erforderlichenfalls das Hausrecht aus. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der behördlichen Vorgaben als auch die des Vereins zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten. Weiterhin dienen sie allen Mitgliedern als Ansprechpartner in Bezug auf alle Fragen bzgl. der Pandemie.
Clubhaus öffnet eine Woche später, am 15.05.
Nachdem unser Clubhaus, wie jede andere Gaststätte auch, aufgrund der Corona-Pandemie bedauerlicherweise ihren Betrieb einstellen musste, freut sich unser Pächterpaar Becker-Benidir, Euch ab dem 15.05. wieder empfangen zu dürfen. Speisen und Getränke dürfen ab diesem Tag wieder angeboten werden. Der Vorstand würde sich sehr freuen, wenn alle Mitglieder unser Pächterpaar, welches nun bald seit 20 Jahren bei uns ist, mit dem einen oder anderen Besuch in unserem Clubhaus unterstützen würde, denn, und auch das ist kein Geheimnis, die Gastronomie ist eine der Branchen, die unter der Pandemie am meisten leidet und ganz erhebliche Einbußen hinnehmen muss. Es liegt an uns, diesen unverschuldeten Schaden nunmehr zumindest ein wenig abzumildern.
HTV legt Rahmenbedingungen für Team-Tennis fest
Mit einer Portion Verwunderung indes hat der Vorstand am heutigen Tag ein Schreiben des Hessischen Tennis-Verbands zur Kenntnis genommen, in dem dieser, respektive der erweiterte Sportausschuss, die Rahmenbedingungen für die Team-Tennis-Saison festgelegt hat.
Nachzulesen hier.
Hier die Kernpunkte zusammengefasst:
Bislang gibt es noch keine Aussagen in Bezug auf die derzeit gültigen Regelungen in Bezug auf das so genannte Social Distancing, d.h. die Pflicht, Abstand zu halten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Mannschaften zum Auswärtsspiel anreisen sollen und wie man in einem Doppel, welches auf Wettkampfebene gespielt wird, einen permanenten Abstand von 1,5 Metern einhalten soll.
Insbesondere für unsere Mannschaften, die auf Landesebene spielen, stellt sich durchaus die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Saison, gemessen am Aufwand. Es kann nicht im Sinne der Sache sein, alle zwei Wochen mit sechs Autos gen Süden aufzubrechen, um nach Wettkampfende ungeduscht mit sechs Autos wieder nach Hause zu fahren. Die derzeitigen Vorgaben in Bezug auf die Mindestabstandswahrung lassen aber prinzipiell nicht zu, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wir werden unseren Teams derzeit daher keine Teilnahme an solchen Wettkämpfen empfehlen, deren sportlicher Wert aufgrund der o.a. Regeländerungen ohnehin mehr als fraglich ist. Selbstverständlich überlassen wir es aber unseren Mannschaften aber selbst, zu entscheiden, ob sie spielen wollen oder nicht.